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"Wer schlägt, muss gehen"
Das Gesetz gegen häusliche Gewalt ist am 1. November 2003 in Kraft getreten und ermöglicht, eine gewalttätige Person für die Dauer von zehn Tagen aus der Wohnung zu verweisen. Unterstützend dazu wurde der service d' assistance aux victimes de violence domestique (SAVVD) einegrichtet: eine Beratungsstelle, die pro-aktiv mit den Betroffenen Kontakt aufnimmt, bei denen eine "Verweisung der gewalttätigen Person ausgesprochen wurde".
Enttabuisierung der häuslichen Gewalt
Die quantitavie und qualitative Analyse innerhalb der Studie hat gezeigt, dass sich Luxemburg auf "einem guten Weg bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt befindet". Das Gesetz habe außerdem deutlich zur Enttabuisierung der häuslichen Gewalt beigetragen. Das Gesetz trägt demnach dazu bei, dass sich Betroffene eher bereit erklären, aus Dunkel herauszutreten und an die Öffentlichkeit beziehungsweise zur Polizei oder zu einer Beratungsstelle zu gehen und den Fall zu melden.
Gerade der Aspekt der Enttabuisierung ist bedeutuend, denn häusliche Gewalt kommt in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen vor. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2003 hat die Polizei 2.079 Interventionen registrieren müssen, was einem gemeldetetn Fall pro tag entspricht. Die registrirten Fälle demonstrieren, dass am häufigsten Menschen zwischen 31-50 Jahren betroffen sind - als Täter oder als Opfer.
In den vergangenen fünf Jahren musste die Polizei im Schnitt 16 Mal pro Monat einen zehntägigen Verweis gegen Gewalttäter aussprechen. Erst durch das Gewaltschutzgesetz von 2003 ist es möglich, Opfer häuslicher Gewalt zu schützen und die Gewalt der Täters direkt zu beenden.
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