Artikel : Rubrik : Luxemburg
Luxemburg plant eine Reform der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei soll es nach Angaben von Justizministers Francois Biltgen keine Verallgemeinerung der Straffreiheit geben. Ziel der Reform sei es vielmehr, die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Gleichzeitig solle mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, so Biltgen. Dies bedeutet, dass Schwangerschaftsabbrüche in Luxemburg dann straffrei sein sollten, wenn eine physische, psychische oder soziale Notlage der Frau vorliegt, erklärte der Justizminster Biltgen.
Die Betroffene müsse sowohl einen Gynäkologen aufsuchen als auch die Beratung einer zugelassenen Stelle in Anspruch nehmen. Dort solle eine „ergebnisoffene Unterredung“ geführt werden, so Biltgen. Vorgesehen sei weiter, Aufklärung und Verhütung auszubauen. So sollten Verhütungsmittel bis zum Alter von 25 Jahren kostenlos für junge Frauen erhältlich sein.
Der von der Regierung bereits gebilligte Gesetzentwurf wurde inzwischen in der luxemburgischen Abgeordnetenkammer eingebracht. Luxemburgs geltendes Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch stammt aus dem Jahr 1978. Derzeit ist eine Abtreibung in Luxemburg in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen nur erlaubt, wenn eine Vergewaltigung vorliegt, wenn ein ernstes gesundheitliches Risiko für den Fötus besteht oder wenn die physische oder psychische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Laut Medienberichten werden in Luxemburg rund 180 Abtreibungen pro Jahr vorgenommen.
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