Artikel : Rubrik : Deutschland
Bundespräsident Christian Wulff soll nach Medienberichten Sonderkonditionen für seinen Privatwagen bekommen haben, so soll Audi ihm und seiner Frau ein Vorserienmodell des neuen Q3 kostenlos zur Verfügung gestellt haben.
Das berichteten die „Frankfurter Rundschau“ und die „Berliner Zeitung“.
Per einstweiliger Verfügung geht Bettina Wulff nun gegen die Presseberichte vor, das Landgericht Köln erließ Donnerstag schließlich eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung über einen Autokauf der Wulffs (Aktenzeichen 28 O 48/12).
Die Chefredakteurin von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“, Brigitte Fehrle, erwiederte hingegen, man habe an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.
Ein Anwalt der Wulffs warf den beiden Zeitungen hingegen „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“ vor.
So oder so: Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme gegen Bundespräsident Christian Wulff in Sachen Autonutzung.
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