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Berlin soll NATO-Bericht zu Angriff beeinflusst haben
31/10/2009, von Kristyna Bufkova/AFP
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BERLIN - Die Bundesregierung hat nach einem Magazinbericht die NATO zu einer zurückhaltenden Beurteilung des Luftangriffs auf zwei Tanklaster in Afghanistan gedrängt, bei dem auch Zivilisten getötet worden sein sollen.

 Wie der "Spiegel" berichtet, gaben Regierungsvertreter dem NATO-Oberkommandierenden in Europa, Admiral James G. Stavridis, Mitte Oktober bei seinem Besuch in Berlin zu verstehen, dass eine deutliche Verurteilung des deutschen Oberst Georg Klein in dem Untersuchungsbericht der NATO in Deutschland zu juristischen Problemen führen könnte.Klein hatte am 4. September den Einsatz befohlen, bei dem neben Taliban-Kämpfern auch Zivilisten ums Leben gekommen sein sollen.

Laut "Spiegel" weist der Untersuchungsbericht auf klare Fehler in der deutschen Einsatzführung hin. Demnach hielt sich Klein nicht an das sogenannte Standard-Einsatzverfahren: So habe er die Luftunterstützung mit der Begründung angefordert, seine Truppen hätten "Feindberührung", obwohl sich keine ISAF-Soldaten in der Nähe der Tanker aufhielten. Klein habe es zudem abgelehnt, die Jagdbomber zur Abschreckung zunächst nur im Tiefflug über die Tanker fliegen zu lassen. Außerdem sei es möglich, dass es angesichts der unübersichtlichen Lage nicht ausreichend war, sich auf eine einzige menschliche Quelle und die Live-Bilder der Luftunterstützung zu verlassen.

Der Untersuchungsbericht schildert dem "Spiegel" zufolge aber auch die angespannte Lage in Kundus. "Der Bericht liefert Argumente für die Verurteilung von Oberst Klein, genau so wie zu seiner Entschuldigung", sagte ein Kenner des Berichts dem Magazin. Der für Afghanistan zuständige ISAF-Kommandeur, US-General Stanley McChrystal, lehnte eine Stellungnahme mit der Begründung ab, das Papier sei geheim.

"Der Bericht liegt nun bei den Deutschen, die selbst entscheiden müssen, welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen", sagte einer seiner Sprecher dem "Spiegel". Derzeit prüft laut "Spiegel" die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Klein einleite.





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