Artikel : Rubrik : Luxemburg
Die Polizei Luxemburg musste allein am gestrigen Mittwich sieben verschiedene Wildunfälle registrieren. Ein erster Unfall ereignete sich gegen 7.30 Uhr zwischen Goeblange und Septfontaine. Hier lief ein Reh dem Fahrer eines VW Golfs vor das Auto, dieser konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und stieß mit dem Tier zusammen, welches darufhin verletzt flüchtete.
Auf der Strecke Imbringen-Laroschette kam es zu einem Zusammenstoß eines Pws mit einem Wildschein, welches den Zusammenprall nicht überlebte. Auch auf der Strecke Hunsdorf-Gosseldange wurde ein Reh von einem Pkw tödlcih verletzt. Gegen 9.20 Uhr meldete eine Spaziergängerin, dass auf einem Feldweg in Kinneksbierg, nahe der CR 108 drei leblose Frischlinge lägen, welche sehr wahrscheinlich von einem Auto überfahren wurden.
Autofahrer aufgepasst!
Die dunkle Jahreszeit hat begonnen und gerade im Herbst mehrt sich alljährlich die Anzahl von Wildunfällen. Also die Unfälle, die durch ein Wildtier verurscaht werden. Meist kommt es zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit dem Tier oder es entsteht ein Schaden in Folge eines durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Kommt das Tier bei dem Unfall zu Tode, wird es als Fallwild bezeichnet.
Wildunfälle können prinzipiell das ganze Jahr über und zu jeder Tageszeit passieren. Während der Morgen- und der Abenddämmerung besteht jedoch ein erheblich höheres Unfallrisiko, da die Tiere zu diesen Zeiten besondern aktiv sind und oft ihren Standort wechseln. Auch während der Brunftzeit der Tiere besteht ein erhöhtes Risiko.
Was tun nach einem Wilsunfall?
Ein Wildunfall ist unverzüglich beim zuständigen Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter zu melden. Dieses geschieht in der Regel am einfachsten über eine Meldung an die Polizei. Auch geringe Kollisionen mit Wild sollten umgehend gemeldet werden. Der Jagdausübungsberechtigte wird das Wild bergen oder ein verletztes Wild mit einer Nachsuche aufspüren. Er oder die Polizei stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.
Verletzte Tiere soll man liegen lassen, um sich selbst nicht zu gefährden. Verletzte Wildtiere können sehr aggressiv reagieren, zudem kann Tollwutgefahr bestehen. Verletztes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Ein totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt.
Klicken Sie hier, um die Pdf-Broschüre "Wildunfälle: beugen Sie vor - handeln Sie richtig" herunterzuladen.
weiter lesen
weiter lesen
weiter lesen





News352 auf Facebook






