Artikel : Rubrik : Luxemburg
Viele stellen sich die Frage, was passiert, wenn man im Urlaub medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss oder man zu einem Spzialisten im Ausland verwiesen wird. Was muss man beachten, welche Formalitäten müssen berücksichtigt werden, wenn man eine Kostenrückerstattung beantragen möchte.
Die “Union Luxembourgeoise des consommateurs” (ULC) hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer (CSL) nun eine Broschüre zusamengestellt, die eben genau auf solche Fragen Antworten gibt. Die Broschüre mit dem Titel «Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt im Ausland» ist am heutigen Mittwoch in deutscher und französischer Sprach erschienen und am Sitz der CSL in Luxemburg Stadt vorgestellt worden.
Der Rechtsanwalt Maître Patrick Goergen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst und herausgeben.
Um die Broschüre in deutscher Sprache als pdf-Dokument herunterzuladen, einfach hier klicken! Die Druckversion der Broschüre ist bei der Union Luxembourgeoise des consommateurs, 55, rue des Bruyères in 1274 Howald, oder bei der Arbeitnehmerkammer, 18, rue Auguste Lumière in 1950 Luxemburg sowie 13, rue de Bragance in 1255 Luxemburg erhältlich.
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