Artikel : Rubrik : Deutschland
Sie verstoßen nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit blieb die Klage eines Autofahrers ohne Erfolg, der wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 360 Euro verurteilt worden war. Er war bei einer Geschwindigkeit von 137 Kilometer pro Stunde um weniger als vier Zehntel des halben Tachowertes auf das Auto vor ihm aufgefahren.
Dem Gericht zufolge greifen solche Videoaufnahmen zwar in das vom Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Doch sei das zulässig, weil die Videoüberwachung zur Aufrechterhaltung "der Sicherheit des Straßenverkehrs" dient. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung seien insoweit nicht ersichtlich.
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