Artikel : Rubrik : Luxemburg
Das Gebot der Stunde - Kirche nimmt Stellung zum Regierungsprogramm
03/08/2009, von Sharon Kohr
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Nach der Opposition hat nun auch die Kirche Stellung zum Regierungsprogramm 2009 genommen. Das Gebot der Stunde heiße “Sozialer Zusammenhalt und eine menschliche Gemeinsamkeit”.



Die Kirche verlangt demnach, dass der Ausbau eines nachhaltigen Sozialstaats sowie die Wahrung des sozialen Zusammenhalts als roter Faden der neu bestätigten Koalition auch in der Finanz- und Wirtschaftspolitik bestimmend sein soll. Die Kirche beruft sich dabei auf die Pastoralkonstitution “Gaudium et Spes” des zweiten Vatikanischen Konzils, worin der Mensch selber als Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft manifestiert wird.  “Sozialer Zusammenhalt und eine menschliche Gemeinsamkeit” sei das Gebot der Stunde und dies bedarf gestärkter, politischer Rahmenbedingungen, welche die Menschen aufbauen und nicht im Regen stehen lassen.

In seiner jüngten Sozialenzyklika  “Caritas in Veritate”, kurz CIV, setzt Papst Benedikt XVI.  diesen Gedanken weiter fort indem er sagt, dass die Wirtschaft für ein korrektes Funktionieren eine menschenfreundliche Ethik benötigt. In dieser  Sozialenzyklika beschäftigt Papst Benedikt XVI. sich mit den Folgen der Globalisierung und der Wirtschafts- und Finanzkrise für das menschliche Zusammenleben. Während die Kirche dem Großteil der in der Regierungserklärung gemachten Pläne und Vorhaben weitesgehend zustimmt, gibt es im gesellschaftspoltischen Bereich einige abweichende Auffassungen.

Im Bereich der Arbeits- und Beschäftigungspolitik wird das Recht auf die Solidarität der Gesellschaft groß geschrieben. Menschen, die ihre Arbeit verlieren, sollen auf diese Solidarität zählen können. Positiv bewertet hat die Kirche ebenso die Bereitschaft der Regierung, weiterhin und trotz Krisenstimmung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ärmsten der Welt zu teilen. Hinsichtlich Klima- und Umweltfragen wird in “Caritas in Veritate” die Gesellschaft aufgefordert, “ihren Lebensstil ernsthaft zu überprüfen”. Die vom Koalitionsabkommen genannten Aspekte hierzu verdienen einer Würdigung.

Das 'Recht' innerhalb des Staates habe neben der Aufgabe, dem Gemeinwohl zu dienen, ebenso die Funktion eines Vorbilds, indem es bestimmte Verhaltensmuster unterbindet, doch andere wiederum toleriert und unterstützt.

Bezüglich der gleichgeschlechtlichen Ehe fordert die Kirche entsprechenden Respekt, der homosexuellen Paaren sowie deren Forderungen entgegen zu bringen sei.
Gleichzeitig wird angemerkt, dass die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe die Einzigartigkeit der Ehe zwischen Mann und Frau in ihrer Komplementarität und ihrer grundlegenden Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft in Frage stellen würde. In der daran geknüpften Möglichkeit einer “adoption plénière” für Einzelne läge die Gefahr einer unkontrollierbaren Entwicklung im geordeneten Zusammenleben der Menschen. Aufgabe der Politik sei es, einzelne Gruppen vor Diskriminierung zu schützen, jedoch ohne dabei ihre fundamentale Aufgabe, nämlich das Allgemeinwohl zu fördern und zu stärken, zu vernachlässigen.

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