Artikel : Rubrik : Deutschland
Denn wie ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall ist auch der Organisator einer Großveranstaltung prinzipiell für Schäden und Opfer finanziell haftbar, sofern er sich nachlässig oder fahrlässig verhalten hat. Die Betroffenen müssen jedoch von sich aus aktiv werden, um ihre Forderungen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen.
Welche Pflichten haben Veranstalter von Großveranstaltungen?
Die Veranstalter sind verpflichtet, Gefahrenquellen zu sichern und dafür zu sorgen, dass kein Besucher zu Schaden kommt. "Verkehrssicherungspflicht" heißt dieses Prinzip. Vernachlässigen die Organisatoren ihre Pflichten, sind sie schadenersatzpflichtig - und das in voller Höhe. Veranstalter haften nach Angaben von Versicherungsexperten grundsätzlich für sämtliche Schäden, die im direkten Zusammenhang mit ihrem Event stehen, also auch auf den Zugangswegen.
Bedingung dafür ist allerdings, dass sie ihre Verkehrssicherungspflicht auch tatsächlich schuldhaft verletzt haben. Das deutsche Zivilrecht eröffnet einem Geschädigten erst dann die Chance auf individuellen Schadensausgleich, wenn der Schadensverursacher sich tatsächlich und nachweisbar nachlässig, pflichtwidrig oder mindestens fahrlässig verhalten hat. Im Fall von Katastrophen wie bei der Loveparade muss dies erst untersucht und geklärt werden. Auch andere Beteilige wie die Polizei oder die Stadt können generell schadenersatzpflichtig sein.
Was genau ist Schadenersatz?
Schadenersatz im zivilrechtlichen Sinne ist die finanzielle Kompensation der Schäden, darunter der Ersatz von Arzt- und Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Vermögensverlusten. Zum Schadenersatz zählt juristisch auch das sogenannte Schmerzensgeld als zusätzliche Wiedergutmachung für das individuell erlittene körperliche und seelische Leid der Betroffenen. Schmerzensgeld fordern können deshalb auch Hinterbliebene, die bei einem Unfall Angehörige verloren haben.
Während sich materieller Schadenersatz meist noch recht gut berechnen lässt, gibt es für die Höhe des Schmerzensgelds keine klaren Regelungen. Sie richtet sich unter anderem nach Art und Schwere der Verletzung, den Umständen des Vorfalls und der Lebenssituation des Opfers. Astronomisch hohe Schmerzensgelder wie in den USA gibt es hierzulande nicht. Sie reichen von einigen hundert bis zu einigen hunderttausend Euro bei schwersten dauerhaften Verletzungen oder Behinderungen.
Erhalten Betroffene automatisch Schadenersatz?
Nein. Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Forderung, die Betroffene selbst bei dem Verursacher oder dessen Versicherer einfordern und im Zweifelsfall auch vor Gericht durchsetzen müssen. Je nach Verhaltensweise der Gegenseite kann die Regulierung lange dauern. Staatsanwaltschaft, Polizei und Strafjustiz klären lediglich die strafrechtliche Verantwortung für ein Geschehen, befassen sich aber nicht mit den privaten finanziellen Ansprüchen der Opfer. Nicht kümmern müssen sich zumindest krankenversicherte Betroffene um die Begleichung von akuten Arzt- und Behandlungskosten. Das regeln die Krankenkassen selbst.
Ansonsten gilt bei privaten Schadenersatzforderungen, dass die Beweispflicht für individuelle Beeinträchtigungen und Kosten bei den Geschädigten liegt. Das heißt: Sie müssen belegen, dass der vermeintliche Verursacher Schuld an ihren Verletzungen ist. Auch das Ausmaß ihrer physischen und psychischen Schädigungen müssen sie belegen. Experten raten dazu, alle Auswirkungen und Verletzungen sowie den Unfallhergang so früh und umfassend wie möglich zu dokumentieren - etwa durch Arztberichte, Fotos oder das Sammeln von Zeugenaussagen. Anwälte raten auch davon ab, Schadenersatzansprüche auf eigene Faust durchsetzen zu wollen. Wegen der komplexen Materie bedarf es in der Regel fachkundiger Hilfe.
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