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Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Regelungen
09/02/2010, von AFP
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Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend".

Die Hartz-IV-Sätze verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe kündigte die Bundesregierung rasche Korrekturen an. Die Sozialverbände sprachen von einer "schallenden Ohrfeige" für die Politik und forderten eine schnelle Erhöhung der Hartz-IV-Sätze vor allem für Kinder.

Der Gesetzgeber muss dem Urteil zufolge bis zum Jahresende die Hartz-IV-Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Die Verfassungsrichter machten dabei keine Vorgaben über die Höhe der Leistungen, bemängelten aber deren pauschale Festsetzung. Rückwirkend höhere Leistungen für die knapp sieben Millionen Betroffenen lehnte das Gericht ab.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten. Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". Die gegenwärtigen Hartz-IV-Leistungen gehen von einer "Eckregelleistung" von 359 Euro aus. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bekommen davon 70 Prozent (251 Euro), jüngere Kinder 60 Prozent (215 Euro). Hinzu kommen Ausgaben für eine "angemessene" Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls "Mehrbedarfszuschläge", etwa für Alleinerziehende.

Die gewählte Berechnungsmethode sei durchaus zulässig, so das Gericht. Von dem ermittelten Bedarf seien bei den Erwachsenen aber unzulässige Abschläge gemacht worden. Zudem bilde die Berechnung nur einen durchschnittlichen Bedarf ab. Menschen, die etwa Kleidung in Übergrößen brauchten, könnten diesen Bedarf nicht decken. Eine Härtefallregelung müsse daher zwingender Teil der Neuregelung sein.

Besonders scharf rügte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für die rund 1,7 Millionen betroffenen Kinder. So gehörten Ausgaben für Schulsachen "zum existenziellen Bedarf eines Kindes", blieben bislang aber unberücksichtigt.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem "wegweisenden Urteil". Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche. Zu den möglichen Kosten einer Neuberechnung von Hartz IV wollte sich die Bundesregierung zunächst nicht äußern.

Der Sozialverband VdK forderte die Ministerin zur Eile auf. Die SPD-Sozialpolitikerin Anette Kramme nannte das Urteil ein "Warnsignal für Schwarz-Gelb". Linksfraktionschef Gregor Gysi erklärte Hartz IV für "endgültig gescheitert".

Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig

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