Artikel : Rubrik : Deutschland
Keine Verfahrensprüfung für deutschen Kinderschänder in Frankreich
08/02/2010, von AFP
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Der in Frankreich als Kinderschänder verurteilte Deutsche Rudolf C. ist mit einem Antrag auf Verfahrensprüfung gescheitert.

Der in Frankreich als Kinderschänder verurteilte Deutsche Rudolf C. ist mit einem Antrag auf Verfahrensprüfung gescheitert. Der Revisionsausschuss des Kassationsgerichts in Paris entschied am Montag, dass der Fall nicht überprüft wird. Die Verteidigung hatte nachweisen wollen, dass der 56-jährige C. zum Opfer eines "monströsen Justizirrtums" geworden ist und jahrelang unschuldig im Gefängnis saß. Sie kündigte einen erneuten Antrag an.

Grundlage des Revisionsantrages waren die Aussagen der heute 21-jährigen Tochter Sabrina C., die mehrfach erklärt hatte, dass ihr Vater sich weder an ihr noch an ihrem Bruder Florian vergangen habe. Ohne dass es jemals Beweise für die Schuld seines Mandanten gegeben habe, sei die Familie seinerzeit in eine "Teufelsmaschinerie" geraten, erklärte der Anwalt von C., Ralph Blindauer, im Revisionsantrag. "Falsche Zeugenaussagen", verdrehte Aussagen sowie "verfälschte Übersetzungen" hätten dem Gericht im südfranzösischen Montpellier im November 1997 für eine Verurteilung ausgereicht.

Der aus Saarbrücken stammende C. und seine Frau Elke waren im August 1996 auf einem südfranzösischen Campingplatz festgenommen worden, weil eine Zeltnachbarin den Familienvater des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder bezichtigt hatte. Rudolf C. wurde wegen Vergewaltigung der Kinder zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er sieben Jahre absitzen musste; seine Frau bekam wegen Mittäterschaft zwei Jahre, von denen sie 15 Monate einsaß.

Die Kinder wurden noch am Tag der Festnahme von ihren Eltern getrennt und über Jahre in eine französische Pflegefamilie gebracht - sie durften auch dann nicht nach Deutschland zurück, als ihre Mutter auf freien Fuß kam und in ihre Heimat zurückkehrte.

Der Pariser Revisionsausschuss befand am Montag, dass die Aussagen von Sabrina C. für eine Verfahrensprüfung nicht ausreichten; sie seien nicht neu, das Mädchen habe seine ersten Aussagen schon 1997 vor dem Geschworenengericht widerrufen. "Wir sind am Boden zerstört", erklärte C.s Verteidiger. Die damals achtjährige Tochter des Paares habe weder Geständnisse machen noch widerrufen können, weil sie damals gar kein Französisch verstanden habe. Er werde in Bälde einen neuen Revisionsantrag einbringen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, kündigte Blindauer an.

Die deutsche Justiz entlastete das Ehepaar C. laut dem Revisionsantrag in nicht weniger als vier Urteilssprüchen, die aber nichts an der Entscheidung der französischen Justiz änderten. In Frankreich kommt es so gut wie nie vor, dass eine Gerichtsentscheidung im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Seit 1945 wurden nur sechs Revisionsverfahren abgeschlossen; in allen Fällen stellte sich heraus, dass die Verurteilten zu Unrecht schuldig gesprochen worden waren.

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