Artikel : Rubrik : Luxemburg
"Soziale Notlagen dürfen in einer hoch entwickelten Gesellschaft kein Grund für eine Abtreibung sein", so lautet die Kritik des Luxemburger Erzbischofs an der geplanten Gesetztesreform zum Schwangerschaftsabbruch.
Luxemburgs Erzbischof Fernand Franck hat in einer am Mittwochabend veröffentlichten Erklärung die geplante Einführung der sozialen Indikation als Voraussetzung für eine Abtreibung bemängelt.
Laut dem von der luxemburgischen Regierung bereits gebilligten Gesetzesentwurf soll ein Schwangerschaftsabbruch in Zukunft auch dann straffrei sein, wenn eine soziale Notlage der Frau vorliegt. Doch dies darf nach Meinung des Erzbischofs nicht als Anlass für eine Abtreibung angeführt werden.
Luxemburgs aktuell gültiges Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch stammt aus dem Jahr 1978. Ein Schwangerschaftsabbruch ist derzeit in Luxemburg in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen nur erlaubt, wenn eine Vergewaltigung vorliegt, wenn ein ernstes gesundheitliches Risiko für den Fötus besteht oder wenn die physische oder psychische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist.
Weitere Kritik äußerte Erzbischof Fernand Franck an der geplanten Verkürzung der Frist zwischen Beratung und endgültiger Entscheidung der schwangeren Frau und warnte außerdem vor der Zulassung von medikamentösen Mitteln wie der Abtreibungspille RU486.
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